Strategische Beratung

Humanitäre Hilfe

Als Humanitäre Hilfe werden Massnahmen bezeichnet, die zum Schutz und der Versorgung von Menschen in akuten und chronischen Notlagen geleistet werden. Diese Massnahmen müssen hohen Qualitätsstandards entsprechen (z.B. Code of Conduct der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften; Minimum Standards des SPHERE-Projekts). Leistungen der Humanitärer Hilfe orientieren sich an grundlegende Prinzipien wie Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Neutralität, müssen aber in jedem Fall den betroffenen Bevölkerungsgruppen zugutekommen. Die Dauer von Humanitären Unterstützungsmassnahmen ist meist kurz- bis mittelfristig. Sie sollen den betroffenen Menschen helfen, zu normalen Lebensbedingungen zurückzukehren. Bei der Planung von Humanitären Massnahmen sollte deshalb die Anschlussfähigkeit an die langfristig ausgerichtete Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt werden.

 

Humanitäre Hilfe ist umfassend und unterscheidet zwischen

  • Massnahmen,  die die Grundversorgung der betroffenen Zivilbevölkerung sicherstellen sollen. Dazu gehören die Versorgung mit sauberem Trinkwasser und Nahrungsmitteln, die Bereitstellung von (temporären) Unterkünften sowie medizinische Hilfen. Diese Massnahmen dauern in der Regel sechs Monate und sind darauf ausgerichtet, Schutz und Betreuung für Flüchtlinge und Vertriebene zu gewährleisten.  In komplexen Krisensituationen kann dieses Engagement bei entsprechendem Bedarf verlängert werden.
  • Massnahmen, die auf die permanente Rückkehr und Wiederansiedlung von Flüchtlingen und Vertriebenen ausgerichtet sind. Unterstützung wird meist in Form von Reparaturarbeiten oder Neubauten von zerstörter Infrastruktur und Wohnraum geleistet. Ein Wiederaufbauprogramm wird meist mehrjährig geplant und durchgeführt.
  • Massnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Lebensgrundlage der betroffenen Zivilbevölkerung wiederherzustellen. In dieser Rehabilitationsphase werden Massnahmen gebündelt, um die  betroffene Zivilbevölkerung beim Aufbau ihrer eigenen, substantiellen Lebensgrundlage zu unterstützen (engl.:“restoring livelihood“). Dies können Aktivitäten im landwirtschaftlichen Bereich sein, aber auch Anschubfinanzierungen für Kleinunternehmen. Wesentlich ist, dass hier die Beteiligung der Betroffenen an den Massnahmen eine grosse Rolle spielt und durch z.B. geldbasierte Unterstützungsansätze (engl.:„cash-based response“) noch speziell gefördert wird. Auch die Wiederherstellung einer geregelten Gesundheitsversorgung oder Schulbetriebe sind Teil der Rehabilitationsphase.  
  • Massnahmen, die im Sinne einer vorbeugenden Wirkung der Schadensminderung und Risikoreduktion dienen sollen, aber auch die Katastrophenbereitschaft in besonders gefährdeten Regionen erhöhen sollen. Diese Massnahmen werden heute meist im Nachgang einer Naturkatastrophen mit den örtlichen Behörden vereinbart und implementiert.

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